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Allgemeine Geschaeftsbedingungen

MPE.EXPRESS DWL Muenchen UG | Stand: Januar 2026

Diese Allgemeinen Geschaeftsbedingungen gelten fuer alle Vertraege mit der Firma MPE.EXPRESS DWL Muenchen UG ueber die Vermittlung und Befoerderung von Sendungen im nationalen und internationalen Bereich.

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1. Geltungsbereich und Rechtsgrundlagen

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(1) Diese Allgemeinen Geschaeftsbedingungen, nachfolgend "AGB" genannt, gelten fuer alle Vertraege mit der Firma MPE.EXPRESS DWL Muenchen UG ueber die Vermittlung und Befoerderung von Sendungen im nationalen und internationalen Bereich.

(2) MPE.EXPRESS DWL Muenchen UG kann sich zur Durchfuehrung ihrer Verpflichtungen eines Transportdienstleisters ihrer Wahl bedienen, im Folgenden "Logistikdienstleister" bzw. "Paketdienst" genannt.

(3) Soweit durch zwingende gesetzliche Vorschriften, schriftliche Einzelvereinbarungen, ausdruecklich genannte spezielle Bedingungen und diese AGB nichts anderes bestimmt ist, finden ausschliesslich die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) in ihrer jeweiligen gueltigen Fassung Anwendung.

2. Vertragsverhaeltnis - Begruendung und Ausschluesse

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(1) Der Vertragsabschluss kommt wie folgt zustande: Der Kunde erteilt den Auftrag in elektronischer Form (durch Ausfuellen des elektronischen Formulars und dessen Absendung) oder durch direkte Uebergabe bzw. Uebersendung des ausgedruckten und ausgefuellten Formulars per Telefax oder per Brief (= Angebot). MPE.EXPRESS DWL Muenchen UG nimmt den Auftrag durch Unterzeichnung des vom Kunden ausgefuellten Frachtbriefes auf Grundlage dieser AGB an.

(2) Saemtliche Daten des Kunden werden entsprechend den Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) elektronisch gespeichert und verarbeitet.

(3) Die MPE.EXPRESS DWL Muenchen UG schliesst keinen Vertrag ueber die Vermittlung und Befoerderung folgender Sendungen (ausgeschlossene Sendungen):

  • Sendungen, die Geld, Scheck-, Kreditkarten, gueltige Telefonkarten oder andere Zahlungsmittel oder Wertpapiere enthalten
  • Glas oder Porzellan
  • Sammelkarten ueber 25.000 Euro Wert
  • Sendungen mit einem tatsaechlichen Wert von mehr als 25.000 EURO
  • Sendungen, deren Inhalt gegen ein gesetzliches oder behoerdliches Verbot verstossen
  • Sendungen, durch deren Inhalt Personen verletzt oder infiziert werden koennen
  • Sendungen, deren Befoerderung gefahrgutrechtlichen Vorschriften unterliegt
  • Sendungen, die Tierkadaver oder Teile derselben enthalten

(4) Entspricht eine Sendung nicht diesen AGB, steht es der MPE.EXPRESS DWL Muenchen UG frei, die Annahme der Sendung zu verweigern.

(5) Ansprueche aus diesem Vertrag kann nur der Kunde als Vertragspartner geltend machen.

3. Rechte, Pflichten und Obliegenheiten des Absenders

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(1) Der Kunde ist verpflichtet, fuer jede Transportdienstleistung das ihm dafuer in Rechnung gestellte Entgelt zu entrichten. Die Entgelthoehe richtet sich nach der jeweils gueltigen Preisliste.

(2) Der Kunde hat das Entgelt im Voraus zu zahlen, soweit nicht individualvertraglich andere Abreden getroffen werden.

(3) Bei Ruecklastschriften ist MPE.EXPRESS DWL Muenchen UG berechtigt, eine Mehraufwandsentschaedigung von 15,00 EUR zzgl. MwSt. zu erheben.

(4) Bei Zahlungsverzug ist MPE.EXPRESS DWL Muenchen UG berechtigt, Verzugszinsen gemaess BGB Paragraph 288 zu berechnen.

(5) Macht der Kunde ueber das Transportgut falsche Angaben (Masse, Gewicht, Beschaffenheit, Wert oder Inhalt), ist er verpflichtet, die Mehrkosten zuzueglich einer Mehraufwandsentschaedigung von 15,00 EUR zzgl. MwSt. zu bezahlen.

(6) Der Kunde hat die Sendungen so zu verpacken, dass sie vor Verlust und Beschaedigung geschuetzt sind und dass auch Dritten keine Schaeden entstehen.

(7) Der Kunde verpflichtet sich, die Ware versandfertig zur Abholung zur Verfuegung zu stellen.

(8) Waren mit aussergewoehnlichem Wert (insbesondere Edelsteine, Schmuck, Uhren) muessen mittels des Produktes "Valoren-Express" in speziellen Versandtaschen (Safebag) versendet werden.

(9) Die MPE.EXPRESS DWL Muenchen UG uebernimmt fuer den Inhalt der Sendungen keinerlei Verantwortung. Der Absender traegt die alleinige Verantwortung.

4. Leistungen der MPE.EXPRESS DWL Muenchen UG

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(1) Nach Auftragserteilung fuehrt MPE.EXPRESS DWL Muenchen UG den Transport selbst durch oder veranlasst die Durchfuehrung durch einen ausgewaehlten Logistikdienstleister. Ist der Kunde beim vorher vereinbarten Abholversuch nicht anzutreffen, gilt dieser als ausgefuehrt.

(2) Der beauftragte Logistikdienstleister bescheinigt dem Kunden die Uebernahme (Einlieferung) der Sendungen.

(3) Der Logistikdienstleister befoerdert die Sendungen zum Bestimmungsort und liefert sie an den Empfaenger ab. Die Einhaltung einer bestimmten Lieferfrist ist nicht geschuldet, soweit nicht ausdruecklich vereinbart.

(4) Die Ablieferung erfolgt durch Aushaendigung gegen Empfangsbestaetigung an den Empfaenger, seinen Ehegatten oder eine bevollmaechtigte Person.

(5) Der Logistikdienstleister darf Sendungen einem Ersatzempfaenger aushaendigen (Angehoerige, Hausbewohner, Nachbarn).

(6) Sendungen werden fuer fuenf Werktage zur Abholung bereitgehalten.

(7) Zur Empfangsbestaetigung koennen elektronische Mittel eingesetzt werden.

(8) Unzustellbare Sendungen werden nach Einholung von Weisungen kostenpflichtig zum Absender zurueckbeordert.

(9) Eine Sendung gilt als verloren, wenn sie nicht innerhalb von 14 Tagen nach Einlieferung abgeliefert ist und ihr Verbleib nicht ermittelt werden kann.

5. Haftung

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(1) Fuer Zerstoerung, Verlust, Beschaedigung oder Verspaetung der Sendungen haftet die MPE.EXPRESS DWL Muenchen UG gemaess ADSp nur bis zu den dort genannten Hoechstbetraegen.

Diese Beschraenkung gilt nicht, wenn der Kunde bei Vertragsabschluss den Wert angibt und den entsprechenden Zuschlag fuer die Transportversicherung entrichtet hat.

Wichtig: Auch bei Abschluss einer Transportversicherung besteht eine Entschaedigungshoechstgrenze von 25.000,00 Euro. Je Empfaengeradresse sind pro Tag max. Sendungen mit Gesamtwarenwerten von 100.000 Euro zulaessig.

(2) Die Haftung des Absenders bleibt unberuehrt. Der Absender haftet fuer alle Schaeden aus der Versendung ausgeschlossener Gueter oder der Verletzung seiner Pflichten.

(3) Bei falscher Warendeklaration ist die Haftung begrenzt auf die entsprechende Wertangabe des Kunden.

6. Schadenanzeige

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(1) Im Fall einer Beschaedigung muss der Empfaenger oder Auftraggeber unverzueglich nach Entdeckung des Schadens, spaetestens jedoch binnen 10 Tagen nach der Annahme der Sendung Anzeige erstatten.

Der Schaden ist mit digitalen Fotos zu dokumentieren und die Verpackung ist aufzubewahren.

Im Fall einer Verspaetung muss die Anzeige binnen 14 Tagen erfolgen.

Im Falle eines Verlustes hat die Anzeige binnen 21 Tagen nach Uebernahme der Sendung zu erfolgen.

Jede Beanstandung muss schriftlich gegenueber MPE.EXPRESS DWL Muenchen UG erklaert werden.

(2) Eine Sendung gilt als verloren, wenn sie nicht innerhalb von 14 Tagen nach Einlieferung abgeliefert ist und ihr Verbleib nicht ermittelt werden kann.

7. Warentransportversicherung

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(1) Vom Versicherungsschutz sind insbesondere nicht gedeckt:

  • Sendungen, die von der Befoerderung ausgeschlossen sind
  • Schaeden durch fehlende oder mangelhafte Verpackung
  • Schaeden durch vorsaetzliche Herbeifuehrung des Schadenfalls durch den Absender

(2) Die einzelnen Versicherungskonditionen koennen in der jeweils gueltigen Preisliste bzw. auf den Internetseiten der MPE.EXPRESS DWL Muenchen UG eingesehen werden.

8. Verjaehrung

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Ansprueche gegen die MPE.EXPRESS DWL Muenchen UG verjaehren in einem Jahr. Die Verjaehrung beginnt mit Ablauf des Tages, an dem die Sendung eingeliefert wurde.

9. Sonstige Regelungen, Gerichtsstand

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(1) Es gelten die Versand- und Verpackungsrichtlinien der MPE.EXPRESS DWL Muenchen UG.

(2) Der Absender kann Ansprueche gegen die MPE.EXPRESS DWL Muenchen UG, ausgenommen Geldforderungen, weder abtreten noch verpfaenden.

(3) Der Absender kann gegen Ansprueche nur mit rechtskraeftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen aufrechnen.

(4) Ausschliesslicher Gerichtsstand fuer Rechtsstreitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des oeffentlichen Rechts oder oeffentlich-rechtlicher Sondervermoegen ist der Firmensitz von MPE.EXPRESS DWL Muenchen UG in Muenchen.

(5) Sollte eine Bestimmung dieser Geschaeftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so beruehrt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. An Stelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine entsprechende oder nahekommende Ersatzbestimmung.